Über inlingua Essen

Hygienekonzept


inlingua Essen Hygienekonzept

für die Durchführung des Sprachtrainings innerhalb des Schulgebäudes

Maskenpflicht

In unseren Kursen gilt seit dem 28.12.2021 eine Maskenpflicht für alle Personen. Dies gilt auch für bereits immunisierte, d.h. auch geimpfte und genesene, Personen.

3G-Regelung

Die Teilnahme an einem Sprachkurs in den Räumen der Sprachschule ist nur möglich, wenn einer der folgenden Nachweise vorliegt:

  • Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung (die zweite Impfung muss mind. 14 Tage zurückliegen)
  • Nachweis über eine Genesung
  • Nachweis über ein aktuelles, negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf

Anderenfalls ist eine Teilnahme an den Sprachkursen in Präsenz nicht möglich. Die Trainer/-innen sind dazu angehalten, die entsprechenden Nachweise bei Kursbeginn zu überprüfen.

Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln

  • regelmäßiges Händewaschen
  • (Händewaschen mit Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden)
  • vor allem nach dem Betreten und vor dem Verlassen der Schule
  • Abstand halten (mindestens 1,5 m)
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette
  • (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • kein Körperkontakt
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund

Alle Abläufe werden so organisiert, dass alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben

  • Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
  • Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
  • bei (Corona spezifischen) Krankheitszeichen unbedingt zu Hause bleiben
  • (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall)

Unterricht in kleinen Klassen | Einzel-/Duotraining

  • Besondere Sitzordnung
  • (Einzeltische mit einem Mindestabstand von 1,5 m)
  • Unterricht immer in der gleichen Gruppe
  • im Normalfall eine Lehrkraft pro Gruppe
  • kein Klassenzimmerwechsel für Unterrichtsgruppen
  • Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume
  • (häufiges Lüften während der Pausen und nach dem Unterricht)
  • versetzter Unterrichtsbeginn je Gruppe
  • versetzte Pausenzeiten, damit sich nicht zu viele Personen begegnen
  • Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände
  • (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä.)
  • Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Ausstattung der Sanitärräume mit Flüssigseife, Einmalhandtüchern
  • und entsprechenden Auffangbehältern

Vorgehen bei Erkrankung von Teilnehmenden

Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss sowohl bei Schulpersonal als auch bei Teilnehmenden eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgt.

Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (s.o.) ist stets die Geschäftsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt melden wird. Das Gesundheitsamt bestimmt ggf. in Absprache mit der Geschäftsleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Teilnehmer vom Unterricht, Ausschluss einer Gruppe vom Unterricht).

Ansprechpartner bei Fragen

Ein offener Umgang mit Fragen zu allen Themen ist uns wichtig. Bitte sprechen Sie uns gerne an, auch wenn Sie Rat, Hilfe oder einen Kontakt zu einer Einrichtung brauchen. Wir stellen gerne eine Verbindung her.